Hindenburg und die Kriegsverbrechen
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Bereits vor dem Ersten Weltkrieg hatten Staaten völkerrechtliche Regelungen verabredet, die das Leiden der Zivilbevölkerung während künftiger Kriege minimieren sollten. Diese Deklarationen hatte auch das Deutsche Reich in sein Gesetzeswerk aufgenommen. Hindenburg jedoch hat dieses damals geltende Recht mehrfach gebrochen: Als die Truppen an der Westfront zurückweichen mussten und die Front begradigten, ordnete Hindenburg an, dass sie „verbrannte Erde“ hinterlassen und Zwangsarbeiter rekrutieren sollten. Zudem setzte er den uneingeschränkten U-Boot-Krieg durch, in dem auch Passagier- und Handelsschiffe, gleich welcher Nation, ohne Vorwarnung abgeschossen wurden. Vor dem Ersten Weltkrieg gab es bereits Versuche, völkerrechtliche Regelungen für kriegerische Auseinandersetzungen zu verabreden und insbesondere die durch Kriege verursachte Leiden der Zivilbevölkerung zu minimieren. So wurden in der Haager Landkriegsordnung Regelungen für den Krieg zu Lande und in der Londoner Seekriegsdeklaration Regelungen für den Seekrieg beschlossen. Das Deutsche Reich war beiden Abkommen beigetreten und hatte diese Abkommen in das deutsche Gesetzeswerk aufgenommen. Die Haager Landkriegsordnung wurde 1907 im „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“, die Regelungen der Londoner Seekriegsdeklaration 1909 in der sogenannten „Prisenordnung“ in das deutsche Gesetzeswerk aufgenommen und 1910 bzw. 1914 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht[1], [2]. Hindenburg verantwortete den Bruch dieser beiden internationalen Abkommen, als er den uneingeschränkten U-Boot-Krieg durchsetzte und das sogenannte Unternehmen Alberich, bei dem weite französische und belgische Landstriche verwüstet und Zwangsarbeiter verschleppt wurden, anordnete. Damit verstieß er gegen deutsches Recht. Hindenburgs „totaler Krieg“ beim Teilrückzug von der Westfront Das deutsche Heer war an der Westfront - im Gegensatz zu den Aussagen der Propaganda – ab Sommer 1916 endgültig nicht mehr erfolgreich. Obwohl Paul von Hindenburg durchsetzte, dass die Rüstungsproduktion im Rahmen Hindenburg-Programms[3] massiv ausgeweitet wurde, war klar, dass die Front nicht einmal mehr gehalten werden konnte. Daher war im Frühjahr 1917 geplant, besetztes Gebiet an der Westfront, das sogenannte Alberich-Gebiet, zu räumen und sich in Verteidigungsstellungen zurückzuziehen, welche Siegfried-Stellung bzw. Hindenburglinie genannt wurde. Die deutschen Truppen wurden angewiesen, bei dem Rückzug aus Frankreich und Belgien verbrannte Erde zu hinterlassen. Das war die Anbahnung des totalen Krieges: Dies bedeutet, dass keine wertvollen Ressourcen in die Hände des Gegners fallen sollten. Deswegen zerstörte man z.B. Häuser, Kirchen und Kulturdenkmäler, flutete Bergwerke und vernichtete bzw. stahl Lebensmittel. Schlimmer noch: Hindenburg organisierte im Rahmen seines „Unternehmens Alberich“, dass über 100.000 Menschen verschleppt und zur Zwangsarbeit herangezogen wurden. Das Oberkommando des Heeres dokumentierte den von Hindenburg beauftragten Gesetzesbruch in seinem 12-bändigen Werk „Der Weltkrieg 1914 bis 1918“ zufrieden mit: „Die Rückführung aller wertvollen Geräte, Materialien, Lebensmittel, landwirtschaftlichen Erzeugnisse und dergleichen verlief planmäßig. 126.000 Personen wurden in östlicher Richtung abgeschoben.“[4] Hindenburgs Gesetzesverstöße im Rahmen des Unternehmens Alberich Hindenburg verantwortete mit dem Unternehmen Alberich vielfache und massive Gesetzverstöße und Verstöße gegen das „Abkommen, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges“: Durch
Uneingeschränkter U-Boot-Krieg nimmt Opfer aus neutralen Staaten in Kauf Die Lage im Winter 1916/1917 war für Deutschland dramatisch: Die Pläne, Frankreich schnell zu erobern, waren gescheitert und hatten zu riesigen Verlusten geführt. Zudem litt die deutsche Bevölkerung Hunger. Grund dafür war auch die Seeblockade, welche der Kriegsgegner England verhängt hatte und mittels seiner deutlich überlegenen Kriegsflotte durchsetzen konnte. Ein Teil der Generäle und Politiker, welche in den Monaten davor an den militärischen Erfolg geglaubt hatten, erkannte jetzt, dass der Krieg nicht zu gewinnen ist. Dagegen war der deutsche Großadmiral Tirpitz der Überzeugung, dass der uneingeschränkte U-Boot-Krieg ein entscheidender Faktor für einen Sieg Deutschlands sei. Der uneingeschränkte U-Bootkrieg bedeutete, dass deutsche U-Boote auch zivile Handels- und Passagierschiffe versenkten, nicht nur solche aus England, sondern auch Schiffe von neutralen Staaten – und zwar ohne Vorwarnung. Damit wurde sogar der Tod von Zivilisten neutraler Staaten in Kauf genommen. Dies verstieß in mehrfacher Hinsicht gegen geltendes Recht: Die Prisenordnung, die die Regelungen für den Seekrieg festhält, untersagt es, neutrale Schiffe zu zerstören. Zudem heißt es in Ziffer 116 wörtlich: „Vor der Zerstörung sind alle an Bord befindlichen Personen möglichst mit ihrem Hab und Gut in Sicherheit zu bringen...“[9] Der uneingeschränkte U-Bootkrieg war somit nicht nur zutiefst unmoralisch, sondern verstieß massiv gegen deutsches und internationales Recht! Hindenburg erzwingt den uneingeschränkten U-Boot-Krieg Großadmiral Tirpitz drängte den Kaiser im Laufe der Jahre 1915/1916 mit immer massiveren Mitteln bis hin zu seiner Rücktrittsdrohung zur Entscheidung für den uneingeschränkten U-Boot-Krieg, scheiterte aber. Ab Dezember 1916 forcierte Hindenburg die Durchsetzung des uneingeschränkten U-Boot-Krieges. Reichskanzler Bethmann Hollweg jedoch wollte einen Verständigungsfrieden erreichen, da er überzeugt war, dass der Krieg bereits verloren war. Daher versuchte er, den uneingeschränkten U-Boot-Krieg zu verhindern. Am 8. Januar 1917 schlossen Hindenburg, Ludendorff und Admiral von Holtzendorff einen Bund gegen den Kanzler. Hindenburg: „Also wir halten zusammen. Es muß sein. Wir rechnen mit dem Krieg gegen Amerika und haben alle Vorbereitungen getroffen.“[10] Am 9. Januar treten Hindenburg und Holtzendorff bei Kaiser Wilhelm II. gemeinsam auf. Der Kaiser teilte daraufhin noch am gleichen Tag mit: „Ich befehle, dass der uneingeschränkte Unterwasserkrieg am 1. Februar mit voller Energie einsetzt.“[11] Die Konsequenzen von Hindenburgs geopolitischer und militärischer strategischer Beschränktheit Der uneingeschränkte U-Boot-Krieg war nicht nur unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch unter geopolitischem und militärischem Gesichtspunkt ein dramatischer Fehler und legte offen, dass Hindenburg nicht strategisch kalkulieren konnte: Bereits 1915 hatten die damals noch neutrale USA Deutschland nach der Versenkung des Passagierschiffes Lusitania – damals starben fast 1200 Menschen, darunter 128 US-Amerikaner*innen – massiv gewarnt und mit Kriegseintritt gedroht. Nachdem die Deutschen im Februar 1917 den uneingeschränkten U-Boot-Krieg angekündigt hatten, erklären die USA am 6. April 1917 Deutschland den Krieg. Die Vereinigten Staaten von Amerika trugen dann 1917/18 mit über 2 Millionen Soldaten erheblich zum militärischen Erfolg der Entente gegen Deutschland bei. Hindenburg hätte als Kriegsverbrecher ausgeliefert, angeklagt und verurteilt werden müssen Insbesondere der uneingeschränkte U-Boot-Krieg sowie die Verbrechen im Rahmen des „Unternehmens Alberich“ führten zu den Strafbestimmungen im Versailler Vertrag. Im Artikel 228 des von Deutschland unterzeichneten Friedensvertrags von Versailles heißt es daher: „Die deutsche Regierung erkennt die Befugnis der alliierten und assoziierten Mächte an, vor ihre Militärgerichte solche Personen zu stellen, die wegen einer gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges verstoßenden Handlung angeklagt sind … Die deutsche Regierung hat den alliierten und assoziierten Mächten … alle Personen auszuliefern, die angeklagt sind, eine Handlung gegen die Gesetze und Gebräuche des Krieges begangen zu haben …“[12]. Im Dokument „Liste der von den Alliierten Mächten benannten Personen, die von Deutschland gemäß den Artikeln 228 bis 230 des Versailler Vertrags und des Protokolls vom 28. Juni 1919 auszuliefern sind“[13] wurden die von Hindenburg zu verantwortenden Verbrechen detailliert aufgelistet und seine Auslieferung verlangt. Gemäß der Zustimmung zum Versailler Vertrag hätte Deutschland Paul von Hindenburg ausliefern müssen. Im deutschen Reichsgesetzblatt wurde das „Gesetz zur Verfolgung von Kriegsverbrechen und Kriegsvergehen“ veröffentlicht[14]. Dies verpflichtete den Oberreichsanwalt wie folgt: „Bei Verbrechen oder Vergehen, die ein Deutscher im In- oder Ausland während des Krieges … gegen feindliche Staatsangehörige … begangen hat“, sind „strafbare Handlungen … auch dann zu verfolgen, wenn die Tat im Ausland begangen und durch die Gesetze des Ortes, wo sie begangen ist, mit Strafe bedroht ist.“ Somit hätte Paul von Hindenburg bereits damals auch in Deutschland wegen Kriegsverbrechen angeklagt und verurteilt werden müssen. Welches Leid hätte der deutschen und Weltbevölkerung erspart bleiben können, wäre Paul von Hindenburg damals gemäß den geltenden Verträgen und Gesetzen ausgeliefert, angeklagt und verurteilt worden! Quellen:
[1] Veröffentlicht im Deutsches Reichsgesetzblatt 1910, Nr. 3705 vom 26. Januar 1910, S. 107ff [2] Veröffentlicht im Deutsches Reichsgesetzblatt 1914, Nr. 50 vom 3. August 1914, S. 61ff [3] Dies bedeutete die völlige Ausrichtung der deutschen Wirtschaft auf die Kriegsproduktion, damit einhergehend die Schließung von nicht-kriegswichtigen Betrieben und führte schließlich zu der Hungersnot, welcher hunderttausende Deutsche zum Opfer fielen. [4] Hrsg. von der Kriegsgeschichtlichen Forschungsanstalt des Heeres im Auftrag des Oberkommandos des Heeres, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Berlin 1939, Bd. 12, S. 132 [5] Deutsches Reichsgesetzblatt 1910, Nr. 3705 vom 26. Januar 1910, S. 134f [6] Ebenda, S. 142 [7] Ebenda, S. 142f [8] Ebenda, S. 147f [9] Ebenda, S. 296 [10] abgedruckt in Herbert Michaelis und Ernst Schraepler, Hrsg., Ursachen und Folgen: vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart; eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. 29 Bde. Berlin: Dokumenten-Verlag, 1959-1979, Bd. 1, S. 141-149 [11] ebenda [12] Der Friedensvertrag von Versailles, in: Der Friedensvertrag von Versailles nebst Schlußprotokoll und Rheinlandstatus sowie Mantelnote und deutsche Ausführungsbestimmungen, Berlin 1925, S. 112 [13] Liste des personnes désignées par les Puissances alliées pour être livreés par l'Allemagne en exécution des articles 228 à 230 du traité de Versailles et du protocole du 28 juin 1919, unter anderem S. VI, 106 und 109 [14] Deutsches Reichsgesetzblatt 1919, Nr. 247 vom 18. Dezember 1919, S. 391 |
Hindenburg erpresst den Kaiser, um einen Verständigungsfrieden zu verhindern und den uneingeschränkten U-Boot-Krieg durchzusetzen. Hindenburg und Ludendorff intrigieren schamlos gegen den Kanzler.(Foto links: Library of Congress) Nach dem Kanzlersturz setze Hindenburg den Weltkrieg erfolglos und mit vielen Opfern fort: Es verloren noch einmal mehrere hunderttausende deutsche Soldaten sinnlos ihr Leben. (Quelle: Library of Congress) Ein weiterer großer strategischer Fehler Hindenburgs: Er setzte den uneingeschränkten U-Boot-Krieg mit durch. Dadurch verschuldete er nicht nur viele unschuldige Opfer auch von neutralen Staaten, sondern provozierte auch den Kriegseintritt der USA. Letzerer trug dann 1918 erheblich zur militärischen Niederlage Deutschlands bei. (Quelle: Bundesarchiv, Bild 102-00159 / CC-BY-SA 3.0) Die von der OHL Hindenburg und Ludendorf 1918 durchgeführten Offensiven waren nicht nur mittelfristig erfolglos, sondern versachten hohe Verluste und scheiterten aufgrund von den strategischen Fehlern der OHL. (Quelle: Library of Congress) Das durch die sinnlosen Offensiven weiter geschwächte deutsche Heer erlitt auch durch die Erschöpfung bei der 100-Tage-Offensive der Alliierten ab Sommer 1918 erneut riesige Verluste: Hunderttausende Tote, Verwundete und Gefangene. (Quelle: Library of Congress) Hindenburg war auch nicht fähig oder willens die ungeheure materielle Überlegenheit der Alliierten zu begreifen und posaunte sogar am 2. September 1918 noch unsinnige Parolen über die deutsche Ungesiegbarkeit heraus. (Quelle: Library of Congress) Da Hindenburg Waffenstillstandverhandlungen verhinderte, gerieten alleine bei der Hunderttage-Offensive der Alliierten ab Sommer 1918 noch einmal mehr als 300.000 deutsche Soldaten in Kriegsgefangenschaft. |









