20.07.1932: Staatsstreich von Hindenburgs „Gnaden“: Der sogenannte „Preußenschlag“

 

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Die Presse berichtete über die ungeheuerliche Vorgehensweise Hindenburgs, Papens und Schleichers:

Ab 1930 begann der Reichspräsident Paul von Hindenburg, die Weimarer Republik und ihre demokratische Rechtsstaatlichkeit systematisch zu zerstören. Zunächst erließ er eine Reihe von Notverordnungen und installierte eine Regierung nach seinem Gutdünken. Ein Meilenstein auf dem Weg, die Weimarer Republik zu beseitigen, war der sogenannte „Preußenschlag“ am 20. Juli 1932.

Mittels einer Notverordnung ermöglicht Paul von Hindenburg, die legale Landesregierung des Freistaates Preußen unter dem sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Otto Braun zu entmachten. Er setzte stattdessen den damaligen Reichskanzler Franz von Papen, der Reichskanzler von ‚Hindenburgs Gnaden‘ war, als sogenannten „Reichskommissar“ in Preußen ein. Mehr noch: Mit einer weiteren Notverordnung, übertrug er dem Reichswehrminister, General von Schleicher, die vollziehende Gewalt in Preußen!

Der Hintergrund: Preußen war als mit Abstand größtes Land in der Weimarer Republik ein wichtiger Machtfaktor. Die sozialdemokratische geführte Regierung von Preußen war für Paul von Hindenburgs bei seinem Plan, die Weimarer Republik zu zerstören, ein großes Hindernis und daher für ihn und die autoritären Kräfte insgesamt ein Dorn im Auge.

Notverordnung, in der das Datum offen blieb

Wie in anderen Ländern der Weimarer Republik hatten die Regierungsparteien SPD, Zentrum und DDP nach den Landtagswahlen vom 24. April 1932 zwar im preußischen Landtagsparlament keine Mehrheit mehr, die Regierung blieb aber gem. Art. 59 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Preußen geschäftsführend im Amt. Um dem geplanten Staatsstreich einen legalen „Anstrich“ zu geben, hatte Hindenburg bereits mehrere Tage vor dem Putsch eine Notverordnung unterzeichnet, mit der er „seinen“ Reichskanzler Papen als Reichskommissar für Preußen einsetzte und ihm die Amtsenthebung der geschäftsführenden preußischen Landesregierung ermöglichte. Das Datum ließ Hindenburg leer, damit Papen den Zeitpunkt für den Putsch nach eigenem Gutdünken wählen konnte.

Der Vorwand: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei in Gefahr

Am Tag des Staatsstreichs beorderte Franz von Papen die Vertreter der amtierenden Regierung Preußens unter einem Vorwand in die Reichskanzlei. Er gab den noch Ahnungslosen die nun auf das aktuelle Datum terminierte Notverordnung, welche den Putsch legitimierte, bekannt. Von Papen informierte die preußischen Regierungsmitglieder darüber, dass er als Reichskommissar eingesetzt sei. Unter dem Vorwand, dass „die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Preußen nicht mehr gewährleistet“ sei, gab von Papen bekannt, dass die geschäftsführende preußische Regierung ihrer Ämter enthoben wird. Zugleich verkündete er, dass die Reichswehr ab jetzt Inhaber der vollziehenden Gewalt im Land sei.
Danach verhängte von Papen den militärischen Ausnahmezustand in Preußen und besetzte das preußische Innenministerium, das Berliner Polizeipräsidium und die Zentrale der Schutzpolizei:

Hindenburg hatte also einen klassischen Putsch ermöglicht und war Schirmherr dieses Staatsstreichs!

Die bayerische, badische, württembergische sowie die hessische Landesregierung riefen gegen diesen Putsch den Staatsgerichtshof an bzw. protestierten bei Hindenburg. Der Staatsgerichtshof entschied im Oktober 1932, dass die Absetzung der preußischen Regierung nicht gerechtfertigt sei.

Aber es war zu spät! Dieser Staatsstreich war für Hindenburg und die antidemokratischen Kräfte ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg, die Weimarer Republik zu zerstören, und schaffte wichtige Voraussetzungen für die „problemlose“ Machtübergabe an die Nazis am 30. Januar 1933!

Quellen:

  • Badische Presse, Abendausgabe vom 20. Juli 1932
  • Deutsches Reichsgesetzblatt vom 20. Juli 1933 mit der Notverordnung zur Legitimierung des Staatsstreichs
  • Faksimile der Notverordnung mit manuellem Eintrag des Datums 20.  VII. 1932, unterzeichnet durch Reichspräsident Paul von Hindenburg, Franz von Papen und General von Schleicher
  • Leipziger Volkszeitung vom 20. Juli 1932
 

Hindenburgs Notverordnungen für den Staatsstreich in Preußen:

 

Hindenburg erläßt zwei Notverordnungen, um den Staatsstreich in Preußen, den sogenannten "Preußenschlag" zu ermöglichen.

In der ersten Notverordnung setzt der den von ihm eingesetzten Reichkanzler auch als Reichskommissar für Preußen ein und überträgt diesem die Macht, die Landesregierung abzusetzen.

In der zweiten Notverordnung werden für Groß-Berlin und Bradenburg die wichtigsten Bürgerrechte ausser Kraft gesetzt und dem Reichswehrminister (und damit der Reichswehr mit der Armee!) die vollziehende Gewalt übertragen (Faksimile des vollständigen Dokumentes mit Blankodatumsfeld und manuellem Datumseintrag, siehe unten).

 

 

Faksimile des vollständigen Dokumentes der zweiten Notverordnung für den Staatsstreich mit Blanko-Datumsfeld und manuellem Datumseintrag:

   

Paul von Hindenburg (unten links) erläßt zwei Notverordnungen, damit Franz von Papen (unten rechts) mithilfe der Reichswehr den Staatsstreich in Preußen durchführen kann::

Den "Preußenschlag" genannten Putsch im Land Preußen führen Franz von Papen (unten links) als Reichskommissar und Kurt von Schleicher (unten rechts) als Reichswehrminister mithilfe von Hindenburgs Notverordnungen gemeinsam durch

Die Bedeutung der Ausschaltung der legitimen demokratischen Landesregierung des Freistaates Preußen wird angesichts der Landkarte deutlich: Preußen stellte etwa die Hälfte des damaligen Deutschen Reichs dar (Preußen ist schwarz eingefärbt, alle anderen Länder sind grau eingefärbt)