24.03.1933 - Hindenburg unterzeichnet „Ermächtigungsgesetz“ und sichert damit die Macht der Nazi-Diktatur

 

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Nachdem Reichspräsident von Hindenburg Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt und bereits viele Grundrechte eingeschränkt hatte, hofften die Nationalsozialisten, bei einer Neuwahl endlich eine absolute Mehrheit der Sitze zu erhalten. Dazu hatte Paul von Hindenburg am 1. Februar 1933 den Reichstag erneut aufgelöst und für den März Neuwahlen angesetzt.

Die Reichstagswahlen wurden am 5. März 1933 abgehalten. Der Wahlkampf war bereits von massivem Terror der Nazis geprägt, kritische Intellektuelle und führende Personen von SPD und KPD wurden inhaftiert. Trotz dem Terror wurde die NSDAP bei diesen Wahlen zwar mit Abstand stärkste Partei, erreichte aber mit 43,9% der Stimmen bei weitem nicht die absolute Mehrheit. Erst durch den unrechtmäßigen Rechentrick, die von der KPD errungenen Mandate zu annullieren, erreichte die NSDAP letztlich die absolute Mehrheit der Sitze.

Hindenburg feierte den Sieg der Nationalsozialisten in seiner Ansprache vom 21. März 1933 mit den Worten: „Durch meine Verordnung vom 1. Februar des Jahres löste ich den Reichstag auf, damit das deutsche Volk selbst zu der von mir neugebildeten Regierung des nationalen Zusammenschlusses Stellung nehmen könne. In der Reichstagswahl vom 5. März hat unser Volk sich mit einer klaren Mehrheit hinter diese durch mein Vertrauen berufene Regierung gestellt.“

Verfassungswidriges Ermächtigungsgesetz entmachtet den Reichstag

Um die letzten rechtsstaatlichen und demokratischen Hindernisse auf dem Weg zur faschistischen Diktatur beseitigen zu können, wollten Hitler und seine NSDAP erreichen, dass nicht mehr alleine der Reichstag – wie es die Verfassung vorsah – Gesetze erlassen kann. Mit den Stimmen NSDAP und den anderen antidemokratischen Kräften im Reichstag wurde das verfassungswidrige „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ verabschiedet:

„Artikel 1. Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden …“

Demokratische Gewaltenteilung aufgehoben

Damit wurde die Gewaltenteilung aufgehoben und die Exekutive, d.h. die Hitler-Regierung, wurde gleichzeitig zur Legislative. Mehr noch: Hindenburg ermöglichte durch den Passus „Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen, soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben…“ in Artikel 2, dass Hitler und seine Regierung sogar Gesetze erlassen konnten, welche gegen die Verfassung verstießen!

Hindenburg hatte nach seiner Wiederwahl im Vorjahr im Amtseid geschworen, die Verfassung zu wahren und brach somit im Zuge des „Ermächtigungsgesetztes“ seinen Amtseid. Er hätte als Oberbefehlshaber der Reichswehr die letzte Möglichkeit gehabt, die Nazi-Diktatur zu verhindern.

Der Gesetzestext zerstörte offensichtlich die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung und verstieß damit gegen die Verfassung. Dennoch unterzeichnete Paul von Hindenburg am 24. März 1933 das Gesetz und erreichte damit sein in seinem „Politischen Testament“ nochmals festgehaltenen Ziel, die Demokratie zu zerstören (siehe Artikel: http://berchtesgaden-richts.de/hindenburgs-politisches-testament).

Quellen:

  • Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich („Ermächtigungsgesetz“) vom 24. März 1933, Reichstagesetzblatt Jahrgang 1933, Teil I, Nr. 25, S. 141

  • Herbert Michaelis und Ernst Schraepler, Hrsg., Ursachen und Folgen: Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart; eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. 29 Bde. Berlin: Dokumenten-Verlag, 1959-1979, Bd. 9, S.133f

 

1933 - Hitler hat allen Grund, Hindenburg zu danken:

Scan des Original-"Ermächtigungsgesetzes" vom 24. März 1933: